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LKW-Fahrer und ihr tägliches Kreuz

BenutzerBeitrag

13:17
21. August 2009


Sven Kempe

Admin

Strausberg

Beiträge 82

1

In meinem privaten Weblog hatte ich es bereits schonmal etwas überspitzt (daher hier nicht verlinkt) angesprochen, dass es in unserem Lande bereits einen Beruf gibt, in welchem sich der Arbeitnehmer die so ziemlich weitreichendste Fulltime-Überwachung gefallen lassen muss – der Berufskraftfahrer! Auch gibt es wohl keinen vergleichbaren Beruf, in welchem der Angestellte für Verfehlungen in voller Höhe mit seinem eigenen Gehalt aufkommt, und nicht irgendeine Betriebshaftpflicht o.ä. einspringt.

“Ein deutscher LKW-Fahrer ist ein notorischer Gesetzesbrecher” heisst es im deutschen Volksmund, und ja, leider ist es tatsächlich so. Aber Schuld daran ist der deutsche UND europäische Regelwahn, unter welchem Gesetze und Verordnungen erlassen werden, welche sich gegenseitig beissen!

So gibt der Gesetzgeber vor, dass die anfallende Lenkzeit innerhalb von 2 Wochen 90 Stunden nicht übersteigen darf, und dass zusammenhängend die Lenkzeit der ersten Woche max. 56 Stunden betragen darf, in der Folgewoche dementsprechend die restlichen 34.

Auch greift das Arbeitszeitgesetz welches besagt, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit regelmäßig maximal 48 Stunden betragen darf.
Das klingt soweit alles erstmal nicht schlecht, aber die Praxis zeigt, dass der Gesetzgeber andere wichtige Tätigkeiten in diesem Beruf bei der Berechnung der Arbeitszeit schlicht vernachlässigt hat! So fallen täglich Arbeiten an, welche nicht der reinen fahrerischen Tätigkeit zuzuschreiben sind, aber gesetzlich gefordert und regelmäßig überwacht/kontrolliert werden, wie Ladungssicherung, Abfahrtskontrolle, Wartung. Auch sind Tätigkeiten wie Pflege, Be- und Entladen, Auf- und Absatteln, Um-/Auf-/Abbrücken, An- und Abkoppeln, Routenplanung, Mautentrichtung, Tanken etc nicht berücksichtigt, sodass zu den max. 56 Lenkstunden locker nochmal 15-50 zusätzliche Arbeitsstunden hinzukommen, welche unumgänglich sind!

D.h., dass jeder Berufskraftfahrer durch unsere Gesetzgebung bereits kriminalisiert wird, noch bevor er auch nur einen Meter gefahren ist!

Und damit man dem Berufskraftfahrer diese “Vergehen” auch schön nachweisen kann, gibt es die digitale Form der Überwachung, die sogenannte Fahrerkarte. Diese zeichnet Lenkzeiten, Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Ruhezeiten, Geschwindigkeiten (!) auf, um bei einer Kontrolle durch Polizei/BAG Verstöße der Vergangenheit protokolliert ahnden zu können. Da sogenannte Geschwindigkeitsspitzen dauerhaft auf der Fahrerkarte gespeichert werden, können diese auch noch Wochen nach Begehung/Feststellung geahndet werden, da für LKW´s die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 80 km/h liegt und somit alles darüber als Vergehen gewertet wird. Dafür, dass die Tachographenscheibe und auch die Fahrerkarte eigentlich ein Arbeitszeitnachweis sein sollen, ist es schier unfassbar, dass dennoch auch die Geschwindigkeiten gespeichert werden!

Dann gibt es aber noch einen Punkt, welcher arbeitsrechtlich eigentlich nicht vereinbar ist mit deutschen Gesetzen.
Seit ca. 5 Jahren rüsten die Firmen mit sogenannten Fleetboards, Telematiken oder schlicht GPS-Systemen auf, welche angeblich der besseren Kommunikation zwischen Fahrer und Firma dienen sollen.

So ganz nebenbei hat Deutschland den Nutzfahrzeugherstellern im Jahre 2000 auferlegt, dass sämtliche Neufahrzeuge mit einem OBD2-System ausgestattet sein müssen.
OBD steht für “OnBoardDiagnostic” und besagt nichts anderes, als dass sämtliche Funktionen eines Fahrzeuges in einem genormten elektronischen Verfahren über ein Steuergerät geht.

In Verbindung mit einem Fleetboard bedeutet das, dass die Firma den LKW/den Fahrer nicht nur rund um die Uhr auf 10 cm genau mit Geschwindigkeitsprotokollen in Realtime verfolgen kann, sondern dass die Firmen zusätzlich jede aktivierte Funktion am/im LKW nachvollziehen können. So wird also nicht nur der aktuelle Standort protokolliert, sondern ein komplettes Bewegungsprofil mit sämtlichen Daten wie Motordrehzahlen, Gaspedalstellungen, Beschleunigungs-/Verzögerungswerten in alle 4 Himmelsrichtungen, Momentan- und Durchschnittsverbräuche, sowie alle Funktionen wie Türen auf/zu, Klima an/aus, Licht an/aus an die Firma übertragen.
Zusätzlich werden am Firmen-PC ausführliche Vergleichsanalysen der Fahrer erstellt, um diese untereinander vergleichen zu können.

Sämtliche im LKW verbauten Komponenten sind heutzutage an diesem OBD2-System angeschlossen, sodass z.B. so nette “Fahrhilfen” wie Spurassitenten, Antischlupfsteuerungen, Antiblockiersysteme und auch die geplanten Warnsysteme wie Augenkamerasysteme in Zukunft die Totalüberwachung noch weiter in ein Maß treiben, welches mit keinem deutschen Gesetz vereinbar ist.

“Alles für die Sicherheit” ist meist immer die Begründung, warum solche Systeme zugelassen und teilweise gesetzlich gefordert werden – andere Arbeitnehmer, welche sich einem solchen Überwachungswahn ausgesetzt sehen würden, wären wahrschlich mehr an deutschen und europäischen Gerichten anzutreffen, als am Arbeitsplatz – aber der LKW-Fahrer muß dies alles hinnehmen.

“Soziale Ungerechtigkeit” ist eines der Themen der Piratenpartei – auch hier ist der deutsche Berufskraftfahrer ein Paradebeispiel!
Bei all diesen Verpflichtungen, Gefahren und Verantwortung, bei Arbeitszeiten jenseits der 350 Stunden im Monat, verdient er im Raum Berlin/Brandenburg meist nicht mehr, als ein ALG2-Empfänger zu erwarten hat, Tendenz weiter sinkend. Im Gegenzug hat er alle 5 Jahre auf eigene Kosten seinen Führerschein zu verlängern, muß alle 5 Jahre einen evtl. vorhandenen Gefahrgutschein erneuern (eigene Kosten), und neuerdings muß er regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, um überhaupt einen LKW bewegen zu dürfen (trotz Führerschein, und achja, auf eigene Kosten). Lohnausfall für die Zeiten dieser ganzen Aktivitäten muss er hinnehmen.
Auch hier sind dringend tarifliche Vereinbarungen nötig.

Ich habe hier kängst noch nicht alle Ungerechtigkeiten aufgegriffen, auch habe ich bewusst das Thema Verbote und Verhalten im Straßenverkehr nicht angesprochen, da dieses Reizpunkte sind, welche den Fokus auf bewusste Falschaussagen seitens der bisherigen Politik und Presse lenken – das ist ein gänzlich anderes Thema.

01:30
9. September 2009


Johannes Wirth

Moderator

Herzhorn

Beiträge 13

2

Beitrag 01:37 – 9. September 2009 bearbeitet von Johannes Wirth


Was soll man dazu noch sagen. Nicht einmal ein Volksvertreter aus dem Bundestag darf Einsicht in die Mautverträge nehmen. Der Staat, also im Grunde das Volk, schließt einen Vertrag ab, bezahlt mit Steuergeldern, also mit dem Geld des Volkes, aber wissen darf das Volk nicht, was in dem Vertrag steht.

Glaubst du nicht? Guggst du hier:

http://www.youtube.com/watch?v…..e2FXKvFbh0


Lieber deutscher Michel, du darfst zwar alles essen aber wissen darfst du nicht alles. Ach ja, bezahlen darfst du natürlich auch alles.

Servus Johannes

 

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